Wohnräume und Nebenräume
Wir räumen die vereinbarten Zimmer sowie Keller, Dachboden oder Garage. Zeigen Sie uns bei der Besichtigung alle Bereiche, damit der Umfang vollständig erfasst wird.
Sie lösen einen Haushalt in einer Wohnung oder einem Haus auf? Wir besprechen mit Ihnen, was bleiben soll, und übernehmen die vereinbarte Räumung mit Abtransport und Entsorgung. Fragen Sie eine kostenlose Besichtigung an.
Unsere Partner in der Region
Der vereinbarte Auftrag
Ein vollständiger Haushalt umfasst oft mehr als die sichtbaren Möbel: Geschirr in der Küche, gefüllte Schränke und gelagerte Dinge in Nebenräumen. Wir sehen uns mit Ihnen an, was aufgelöst werden soll, und halten den Räumungsumfang im Angebot fest. Das gilt für einen Haushalt in einer Wohnung ebenso wie in einem Haus.
Wir räumen die vereinbarten Zimmer sowie Keller, Dachboden oder Garage. Zeigen Sie uns bei der Besichtigung alle Bereiche, damit der Umfang vollständig erfasst wird.
Zum vereinbarten Umfang gehören die zu räumenden Möbel und ihr Inhalt sowie weiterer Hausrat. Notwendigen Möbelabbau und die Transportwege sprechen wir vorher ab.
Wir transportieren den beauftragten Hausrat ab und kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung. Geeignete Gegenstände prüfen wir auf eine mögliche Wertanrechnung.
Zusätzliche Arbeiten nach Absprache: Küchen, fest verbaute Schränke und weitere Einbauten nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung ins Angebot auf. Zusätzliche Räume, Gegenstände oder Arbeiten stimmen wir samt Aufwand und Kosten vor der Ausführung mit Ihnen ab.
Vor dem Räumungstermin
Sie müssen den Haushalt nicht schon selbst leerräumen. Wichtig ist, dass wir erkennen können, welche Gegenstände Sie zur Räumung freigeben. Treffen Sie diese Entscheidungen möglichst gemeinsam mit den beteiligten Angehörigen.
Legen Sie fest, welche Möbel und Erinnerungsstücke Sie behalten oder privat weitergeben möchten. Markieren Sie diese eindeutig und stimmen Sie private Abholungen vor dem Räumungstermin ab. Sie gehören dann nicht zu den Gegenständen, die wir entfernen.
Zeigen Sie uns Gegenstände, die Sie abgeben möchten und für die Sie einen Verkaufswert vermuten. Wir prüfen ihre tatsächliche Verwertbarkeit. Ein Erinnerungsstück kann für Ihre Familie wichtig sein, auch wenn es keinen Wiederverkaufswert hat.
Besprechen Sie mit uns, welcher verbleibende Hausrat mitgenommen werden darf. Auch der Inhalt von Schränken und Kisten sowie Dinge in Keller oder Garage gehören zu dieser Abstimmung. Weisen Sie uns auf besondere Materialien oder Gegenstände hin.
Trennen oder kennzeichnen Sie unklare Gegenstände gesondert. Benennen Sie möglichst eine Kontaktperson, die die Entscheidungen aller Beteiligten mit uns abstimmt. Bis geklärt ist, was damit geschehen soll, geben Sie diese Gegenstände nicht zur Räumung frei.
Die ausführliche Checkliste zur Vorbereitung der Auflösung hilft Ihnen, persönliche Aufgaben und Termine im Blick zu behalten.
Ihre Ausgangssituation
Wenn mehrere Angehörige über den Hausrat entscheiden, sollten ihre Wünsche vor der Räumung abgestimmt sein. Halten Sie fest, was in der Familie bleibt und welche Gegenstände noch ungeklärt sind.
Bei einem Pflegeheimeinzug, einer Verkleinerung oder der Zusammenlegung von Haushalten steht zuerst fest, was mit ins neue Zuhause kommt. Wir planen mit Ihnen die Räumung des Hausrats, der anschließend zurückbleibt.
Teilen Sie uns einen vorgesehenen Übergabetermin frühzeitig mit. Klären Sie außerdem, welche Möbel oder Einbauten im Objekt bleiben sollen. Wir berücksichtigen diese Absprachen bei der Planung der beauftragten Räume.
Mehr zu Zugang, Einbauten und Übergabe finden Sie auf unserer Seite zur Wohnungsauflösung in Stuttgart.
Geht es um einzelne Räume oder eine andere Räumungsaufgabe? Auf der Startseite zur Entrümpelung in Stuttgart finden Sie den Überblick über unser Angebot.
Ein Angebot für Ihren Haushalt
Die Wohnfläche allein sagt wenig über den Aufwand aus. Zwei gleich große Haushalte können sich stark unterscheiden: Hier stehen wenige Möbel, dort sind sämtliche Schränke gefüllt, viele kleine Gegenstände zu packen und weitere Räume aufzulösen. Deshalb sehen wir uns den vollständigen Umfang bei der kostenlosen Besichtigung an.
Gut erhaltene, wiederverkäufliche Gegenstände können für eine Anrechnung infrage kommen. Zustand und Nachfrage zählen dabei mehr als der ursprüngliche Kaufpreis.
Was Sie behalten oder selbst weitergeben möchten, steht dafür nicht zur Verfügung. Ob eine Anrechnung möglich ist und welcher Betrag berücksichtigt wird, klären wir vorab und halten es im Angebot fest. Es gibt keine Zusage, dass alle Möbel angerechnet werden oder sich die Räumung vollständig daraus finanziert.
Für unsere Arbeitszeit erhalten Sie einen Festpreis für den vereinbarten Umfang. Die Gebühren der Wertstoffhöfe übernehmen wir zunächst. Die tatsächlich angefallenen Entsorgungskosten rechnen wir anschließend mit Ihnen ab und fügen die Belege der Rechnung bei. So bezahlen Sie die Entsorgungsgebühren, die für Ihren Auftrag tatsächlich angefallen sind.
Wenn Sie die Gesamtkosten vorab festlegen möchten, können wir auf Wunsch einen Gesamtfestpreis für Arbeitszeit und Entsorgung vereinbaren. Welche Variante gilt und eine mögliche Wertanrechnung werden im Angebot festgehalten.
Kostenfaktoren und Angebotsvergleich ausführlich erklärt
Nennen Sie auch gefüllte Nebenräume und Gegenstände, deren Verbleib noch offen ist. Wir besprechen das Angebot persönlich mit Ihnen.

Ansprechpartner aus der Region
Strauß & Werner Haushaltsauflösungen GbR hat seinen Sitz in Leinfelden-Echterdingen. Christian Strauß und Jonas Werner sind Ihre Ansprechpartner für eine Haushaltsauflösung in Stuttgart und der Umgebung.
Für die Planung zählt der Zugang zu Ihrem Haushalt: Gibt es verschlossene Nebenräume, unterschiedliche Schlüssel oder einen längeren Weg zum Fahrzeug? Teilen Sie uns diese Bedingungen schon bei der Anfrage mit. Die konkrete Situation vor Ort klären wir bei der Besichtigung.
Christian Strauß und Jonas Werner kennenlernen
Was vor dem Auftrag noch offen sein kann
Nein. Für die Besichtigung hilft es, wenn Sie uns zeigen können, was sicher bleiben soll und wo Entscheidungen noch offen sind. Lassen Sie uns auch gefüllte Schränke und Kisten sehen, die zum Auftrag gehören könnten. Über den Umfang entscheiden wir anschließend mit Ihnen; die Besichtigung ist keine Freigabe zur Räumung.
Ja. Legen Sie mit uns fest, welche Gegenstände und Bereiche ausgenommen sind, und kennzeichnen Sie diese eindeutig. Wenn Möbel im Objekt bleiben sollen, besprechen wir auch, welche Flächen zugänglich sind und wie die besenreine Übergabe der beauftragten Bereiche erfolgt.
Geben Sie diese Gegenstände zunächst nicht zur Räumung frei. Eine feste Kontaktperson sollte uns die abgestimmte Entscheidung mitteilen. Änderungen am Umfang klären wir vor der Ausführung. So ist nachvollziehbar, welche Anweisung für den Auftrag gilt.
Wenn Sie selbst Verkäufe oder Abholungen organisieren, teilen Sie uns mit, welche Gegenstände betroffen sind und wann sie den Haushalt verlassen. Weicht der verbleibende Umfang vom Angebot ab, sprechen Sie uns vor dem Räumungstermin darauf an. Die private Weitergabe organisieren Sie selbst.
Das ist nach vorheriger Absprache möglich. Dafür brauchen wir einen vereinbarten Zugang, eine abgestimmte Schlüsselübergabe und eine erreichbare Kontaktperson. Die Entscheidungen über den Hausrat müssen klar sein. Wie Besichtigung und abschließende Übergabe organisiert werden, besprechen wir mit Ihnen für den konkreten Auftrag.
Jonas Werner: 0162 6848169
Christian Strauß: 0157 58319340