Büroauflösung
Schreibtische, Bürostühle, Schränke und Besprechungsmöbel abbauen und abtransportieren. Auch Sozial- und Besprechungsräume können in die Räumung einbezogen werden.
Vorab klären: Welche Arbeitsplätze bleiben noch in Nutzung?
Strauß & Werner · Für Unternehmen & Gewerbe
Geschäftsräume räumen.
Die nächste Nutzung vorbereiten.
Bei einer Standortaufgabe, Geschäftsauflösung oder Verkleinerung müssen Inventar, Zugänge und Termine zusammenpassen. Strauß & Werner übernimmt Ihre Betriebsauflösung in Stuttgart: Wir besichtigen die Gewerbefläche, planen die Räumung mit Ihnen und kümmern uns um Möbelabbau, Abtransport und fachgerechte Entsorgung.
Kostenlose Besichtigung · Angebot für den vereinbarten Räumungsumfang
VorherNachherBüro · Ladengeschäft · Lager · Werkstatt
Bei einer Firmenauflösung steht betriebliches Inventar im Mittelpunkt. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Einrichtung entfernt wird, welche Bestände übernommen werden und welche Räume zum vereinbarten Termin frei sein müssen.
Unser Angebot betrifft die praktische Räumung von Geschäftsräumen. Die rechtliche oder wirtschaftliche Abwicklung eines Unternehmens gehört nicht zum Räumungsauftrag.
Schreibtische, Bürostühle, Schränke und Besprechungsmöbel abbauen und abtransportieren. Auch Sozial- und Besprechungsräume können in die Räumung einbezogen werden.
Vorab klären: Welche Arbeitsplätze bleiben noch in Nutzung?
Verkaufsflächen, Lagerräume und Nebenbereiche räumen. Regale, Theken und mobile Ladeneinrichtung nehmen wir bei der Besichtigung auf und besprechen den nötigen Abbau.
Vorab klären: Welche Einrichtung übernimmt der Nachmieter?
Regalinhalte, ausgedientes Mobiliar und freigegebene Restbestände geordnet entfernen. Menge, Materialarten und Transportwege bilden die Grundlage für die Einsatzplanung.
Vorab klären: Welche Bestände sind bereits verkauft oder reserviert?
Werkbänke, Schränke, Regale und lose Betriebseinrichtung besichtigen und die Räumung abstimmen. Schwere Maschinen und fest angeschlossene Anlagen gehören nicht automatisch dazu.
Vorab klären: Wo sind Facharbeiten oder besondere Transportmittel nötig?
Möbel- und Regalabbau umfasst keine Arbeiten an Elektro-, Gas- oder Wasseranschlüssen. Technischer Rückbau, schwere Maschinen und besondere Transportanforderungen müssen gesondert geprüft und vereinbart werden. Gefahrstoffe, Flüssigkeiten, kontaminierte oder unbekannte Materialien werden nicht ungeprüft mitgenommen. Beschreiben Sie solche Gegenstände schon bei der Anfrage, damit der mögliche Umfang vor der Beauftragung geklärt ist.
Vor dem Räumungstag entscheiden
Eine klare Zuordnung des Betriebsinventars erleichtert die Firmenauflösung. Legen Sie intern fest, welche Gegenstände entfernt werden dürfen und wer Rückfragen beantworten sowie Änderungen freigeben kann. Bei der Besichtigung gehen wir die betroffenen Räume und das freigegebene Inventar mit Ihrer Kontaktperson durch.
Weiter genutzte Möbel, verkaufte Waren und Einrichtung für einen anderen Standort eindeutig markieren. Leasinggeräte und fremdes Eigentum gesondert kennzeichnen und deren Rückgabe intern abstimmen. Vereinbaren Sie, wann Käufer oder andere Abholer ihre Gegenstände aus den Räumungsbereichen entfernen.
Gut erhaltene, verkäufliche Einrichtung kann für eine Wertanrechnung infrage kommen. Zustand, Nachfrage und realistischer Wiederverkaufswert entscheiden darüber. Eine Anrechnung wird vor der Beauftragung geprüft und im Angebot festgehalten; eine Übernahme sämtlicher Waren oder die vollständige Verwertung des Betriebsvermögens wird damit nicht zugesagt.
Ausgediente Möbel, Regale und freigegebene Restbestände nach Räumen oder Bereichen zuordnen. Was noch genutzt wird oder nicht eindeutig freigegeben ist, bleibt zunächst ausgenommen. Menge und Materialien berücksichtigen wir bei der Planung von Abtransport und Entsorgung.
Die Bestandsaufnahme dient der Angebotsplanung. Sie ersetzt keine vollständige Inventarisierung, Wertermittlung oder Prüfung von Eigentumsrechten. Eine Räumung bei einem Standortwechsel umfasst nicht automatisch einen Firmenumzug, Einlagerung oder die Einrichtung am neuen Standort.
Sichern Sie Akten, Festplatten und Geräte mit Unternehmensdaten vorab und kennzeichnen Sie diese getrennt vom freigegebenen Räumgut. Legen Sie intern fest, wer sich um Aufbewahrung, Weitergabe oder eine gesonderte Vernichtung kümmert. Zertifizierte Aktenvernichtung, Datenlöschung oder Vernichtungsnachweise sind mit einer normalen Räumung nicht zugesagt.
Ein abgestimmter Ablauf für Ihre Betriebsfläche
Nennen Sie den gewünschten Abschluss, weiter genutzte Bereiche und mögliche Arbeitsfenster. Wir besprechen, ob sich die Räumung in geeignete Abschnitte aufteilen lässt. Ladewege und gemeinsam genutzte Flächen können während der Arbeiten beansprucht werden; stimmen Sie deshalb Lieferverkehr und Zugang mit den Beteiligten ab.
Sie nennen uns die Betriebsadresse, die Flächenart und den gewünschten Abschluss. Teilen Sie mit, welche Bereiche schon freigegeben sind und wer die Entscheidungen auf Ihrer Seite bündelt.
Wir sehen uns Einrichtung, Nebenflächen und den benötigten Abbau an. Dazu gehören Zufahrt, Ladezugang, nutzbare Aufzüge und die Wege zum Fahrzeug. Eine vorhandene Raumskizze oder eine grobe Aufstellung kann helfen; eine fertige Inventarliste ist für die erste Anfrage nicht nötig.
Wir halten die Räumungsbereiche, den vorgesehenen Abbau und die Abrechnung im Angebot fest. Sie entscheiden über die Beauftragung. Danach stimmen wir Einsatztermin oder vereinbarte Abschnitte sowie Zugang und Schlüssel mit Ihrer Kontaktperson ab.
Zum vereinbarten Termin räumen wir die freigegebenen Bereiche mit dem beauftragten Möbel- und Regalabbau, Abtransport und der vereinbarten Entsorgung. Noch benötigte oder ausdrücklich ausgenommene Gegenstände bleiben erhalten. Änderungen klären wir, bevor zusätzliche Arbeiten beginnen.
Wir gleichen die geräumten Bereiche mit dem Auftrag ab und kehren die zugänglichen freien Bodenflächen. Abschlusskontrolle und Rückgabe überlassener Schlüssel stimmen wir mit Ihnen oder Ihrer beauftragten Kontaktperson ab.
Besenrein umfasst keine Grundreinigung, Renovierung oder technische Wiederherstellung. Klären Sie mit Eigentümer oder Hausverwaltung, welche weiteren Arbeiten vor der Rückgabe nötig sind. Unsere Abschlusskontrolle ersetzt keine Flächenabnahme durch den Vermieter.
Gewerberäumung kalkulieren
Eine weitgehend leere Büroetage und ein dicht belegtes Materiallager verursachen bei gleicher Fläche sehr unterschiedlichen Aufwand. Ein belastbares Angebot braucht deshalb mehr als eine Quadratmeterangabe.
Die Besichtigung ist kostenlos. Im Angebot halten wir den Räumungsumfang, die erforderlichen Arbeiten und eine mögliche Wertanrechnung fest. Wir klären mit Ihnen, welche Arbeits- und Entsorgungskosten berücksichtigt sind, wie sie abgerechnet werden und welche Zahlungsbedingungen gelten.
Ein vereinbarter Festpreis bezieht sich auf den festgelegten Umfang. Kommen weitere Räume, Restbestände oder zusätzliche Arbeiten hinzu, besprechen wir Aufwand und Kosten mit Ihrer zuständigen Kontaktperson, bevor wir diese ausführen.
So wird Ihre Anfrage konkret
Mit diesen Informationen können wir die Besichtigung gezielt vorbereiten. Eine grobe Beschreibung reicht für den ersten Kontakt; offene Punkte klären wir am Objekt.
Bitte keine vertraulichen Geschäftsunterlagen, Kundenlisten oder Zugangsdaten mitsenden.
Persönlich erreichbar in der Region
Von unserem Sitz in Leinfelden-Echterdingen aus unterstützen wir Unternehmen und Verantwortliche für Gewerbeobjekte in Stuttgart und Umgebung. Christian Strauß und Jonas Werner sind Ihre Ansprechpartner. Für die Planung zählen der konkrete Standort, die freigegebenen Flächen und Ihr gewünschter Zeitraum.
Das Vorher-Nachher-Bild zeigt einen Raum mit Regalen und gelagertem Material sowie die freie Bodenfläche nach der Räumung. Weitere Fotos aus unserem Arbeitsalltag finden Sie in der Galerie.
Antworten für Unternehmen und Objektverantwortliche
Informieren Sie uns, sobald sich die Zuordnung ändert. Kennzeichnen Sie verkaufte Gegenstände und stimmen Sie ihre Abholung mit dem Käufer ab. Bleibt etwas bis zum Räumungstermin stehen, klären wir mit Ihrer Kontaktperson, ob es weiterhin ausgenommen bleibt oder zusätzlich in den Auftrag aufgenommen werden soll.
Benennen Sie eine erreichbare Kontaktperson und klären Sie intern, welche Entscheidungen sie treffen darf. Sind für Leasinggeräte, fremdes Eigentum oder einzelne Bestände andere Personen zuständig, stimmen Sie die Freigaben vorab mit ihnen ab. Widersprüchliche Anweisungen sollten vor dem Räumungstermin geklärt sein.
Nennen Sie den Bereich bereits bei der Anfrage und teilen Sie mit, wann eine Besichtigung oder ein Zugang möglich ist. Eine Beschreibung oder unkritische Fotos können zur ersten Orientierung helfen. Für ein verlässliches Angebot müssen der Umfang und die Transportbedingungen des Bereichs geklärt werden.
Das richtet sich nach Umfang, Abbauarbeiten, Zugänglichkeit und verfügbaren Terminen. Melden Sie sich möglichst, sobald der Rückgabe- oder Umzugstermin feststeht. Nach der Besichtigung stimmen wir den Zeitbedarf und die mögliche Ausführung mit Ihnen ab. Eine Anfrage allein bestätigt noch keinen Einsatztermin.
Ihre Gewerbefläche. Ein abgestimmter Plan.
Betriebsadresse, Art der Räume, ungefährer Umfang und gewünschter Zeitraum: Mit diesen Angaben starten wir. Nennen Sie auch besondere Gegenstände und eine Ansprechperson. Eine fertige Inventarliste brauchen Sie für den ersten Kontakt nicht. Fragen Sie eine kostenlose Besichtigung für Ihr Büro, Ladengeschäft oder Ihre Betriebsräume an.