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STRAUSS & WERNER · STUTTGART & REGION

Häufige Fragen
zur Räumung.

Gut vorbereitet. Klar informiert.

Hier beantworten wir Ihre Fragen zu Anfrage, Angebot, Vorbereitung und Abschluss eines Räumungsauftrags. Die Antworten helfen Ihnen bei privaten und gewerblichen Vorhaben in Stuttgart und Umgebung.

01

Anfrage, Kosten & Abrechnung

Von der ersten Anfrage über das Angebot bis zur Rechnung.

Welche Angaben brauchen Sie für eine Anfrage?

Nennen Sie uns den Ort, die zu räumenden Bereiche, das Stockwerk und Ihren Wunschtermin. Angaben zu Aufzug und Zugang helfen ebenfalls. Fotos geben einen ersten Eindruck und können Sie über unseren WhatsApp-Kontakt senden. Den tatsächlichen Umfang und Aufwand klären wir bei der Besichtigung. Ihre Anfrage ist noch keine Beauftragung oder Terminbuchung.

Ist die Besichtigung kostenlos und unverbindlich?

Ja, die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns die Räume und den Zugang an, besprechen Ihre Wünsche und halten fest, was bleiben soll. Anschließend erhalten Sie ein Angebot für den abgestimmten Umfang. Erst wenn Sie uns auf dieser Grundlage beauftragen, wird aus der Anfrage ein Räumungsauftrag.

Wie wird der Preis für eine Räumung ermittelt?

Entscheidend sind die Menge und Art der Gegenstände, der Zugang sowie der Aufwand für Räumung, Transport und Entsorgung. Eine Quadratmeterzahl oder wenige Fotos allein reichen deshalb nicht für einen verlässlichen Endpreis. Nach der Besichtigung kalkulieren wir ein Angebot, das Arbeitszeit und Entsorgung nachvollziehbar ausweist. Unser Ratgeber zum Angebotsvergleich erklärt, worauf Sie beim Vergleich verschiedener Angebote achten können.

Sind die Entsorgungskosten im Festpreis enthalten?

Unser Festpreis gilt zunächst für die Arbeitszeit im vereinbarten Räumungsumfang. Die Gebühren der Wertstoffhöfe übernehmen wir zuerst und rechnen anschließend nur die tatsächlich angefallenen Entsorgungskosten ab. Die Belege fügen wir der Rechnung bei. Auf Wunsch bieten wir auch einen Gesamtfestpreis für Arbeitszeit und Entsorgung an. Beide Varianten sind für private und gewerbliche Aufträge möglich; im Angebot wird festgehalten, welche Sie vereinbaren.

Können verwertbare Gegenstände angerechnet werden?

Eine Wertanrechnung ist möglich, wenn Gegenstände tatsächlich wiederverkäuflich sind. Das prüfen wir bei der Besichtigung anhand von Zustand und Wiederverkaufsmöglichkeit. Zeigen Sie uns Möbel, Geräte oder Sammlungen, die dafür infrage kommen. Nicht jeder Gegenstand lässt sich anrechnen; daraus ergibt sich auch keine Garantie für eine kostenlose Räumung.

Was passiert, wenn weitere Räume oder Gegenstände dazukommen?

Ein vereinbarter Festpreis bezieht sich auf den abgestimmten Umfang. Kommen weitere Räume, Gegenstände oder Arbeiten hinzu, klären wir vor deren Ausführung, wie sich Umfang, Zeitplan und Kosten ändern. Sagen Sie uns möglichst früh, was zusätzlich geräumt werden soll. Noch ungeklärte Gegenstände behandeln wir nicht automatisch als zur Entsorgung freigegeben.

Wann bekomme ich die Rechnung und wann bezahle ich?

Wir erstellen die Rechnung nach Erledigung des Auftrags und übermitteln sie Ihnen. Sie zahlen erst nach erbrachter Leistung. Wenn tatsächliche Entsorgungsgebühren vereinbart wurden, fügen wir die entsprechenden Belege bei. Diese Abrechnung gilt für private und gewerbliche Aufträge.

In welchen Orten sind Sie unterwegs?

Wir räumen in Stuttgart und Umgebung, unter anderem auf den Fildern sowie im Raum Esslingen, Böblingen und Ludwigsburg. Unser Unternehmenssitz ist Leinfelden-Echterdingen. Weitere Orte finden Sie in der Übersicht unserer Einsatzgebiete. Nennen Sie uns die Objektadresse, damit wir den konkreten Einsatz mit Ihnen abstimmen können.

02

Termine & Zugang

So stimmen wir Zeitplan, Erreichbarkeit und Schlüsselübergabe ab.

Wie kurzfristig ist ein Termin möglich?

Ob ein kurzfristiger Termin möglich ist, hängt von unserer aktuellen Auslastung und dem Umfang Ihres Auftrags ab. Nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage einen festen Auszugs- oder Übergabetermin. Wir prüfen die verfügbaren Möglichkeiten und vereinbaren den Termin persönlich mit Ihnen. Ein Wunschtermin in der Anfrage ist noch keine bestätigte Zusage.

Wie lange dauert eine Räumung?

Das hängt vor allem von der Menge, den Laufwegen und den örtlichen Gegebenheiten ab. Auch ein Aufzug, enge Treppen oder zusätzliche Nebenräume beeinflussen den Zeitbedarf. Bei der Besichtigung schätzen wir den Aufwand ein und besprechen mit Ihnen den zeitlichen Ablauf.

Muss ich während der Räumung anwesend sein?

Sie müssen nicht vor Ort sein, wenn Umfang, Freigaben, Zugang und Schlüsselübergabe vorher geklärt sind. Benennen Sie eine erreichbare Kontaktperson für Rückfragen und stimmen Sie auch den Abschluss mit uns ab. Auf Wunsch dokumentieren wir das Ergebnis mit Fotos oder einem Video. Bei gewerblichen Aufträgen sind zusätzlich betriebliche Zuständigkeiten wichtig; diese erläutern wir auf der Seite zur Betriebsauflösung.

Was ist bei engen Treppen, fehlendem Aufzug oder wenig Parkraum wichtig?

Teilen Sie uns Stockwerk, Aufzug und besondere Zugänge möglichst früh mit. Auch Informationen zu einem langen Weg zum Fahrzeug oder eingeschränkten Parkmöglichkeiten helfen uns bei der Planung. Bei der Besichtigung sehen wir uns die Situation an und besprechen, welche Vorbereitung vor Ort sinnvoll ist. Mehr zur Zugangs- und Übergabeplanung finden Sie unter Wohnungsauflösung.

Was tue ich, wenn sich mein Termin ändert?

Melden Sie sich möglichst früh direkt bei uns, sobald sich Ihr Zeitplan ändert. Halten Sie dabei den vereinbarten Termin und die Objektadresse bereit. So können wir gemeinsam prüfen, wie sich die Räumung neu planen lässt und was für Ihren Auftrag zu beachten ist.

03

Vorbereitung & Räumung

Was Sie bereitlegen können – und wobei unser Team hilft.

Muss ich vorher vorsortieren oder Kartons packen?

Das Sortieren und Verpacken der zu räumenden Gegenstände übernehmen wir im vereinbarten Auftrag. Sichern Sie vorher persönliche Dinge, Wertsachen und wichtige Unterlagen, die Sie behalten möchten. Kennzeichnen Sie außerdem, was bleiben soll oder noch nicht entschieden ist. Zur weiteren Vorbereitung hilft unsere Checkliste für die Wohnungsauflösung.

Wie kennzeichne ich Gegenstände, die bleiben sollen?

Stellen Sie Dinge, die Sie behalten möchten, möglichst getrennt ab und kennzeichnen Sie sie deutlich. Zeigen Sie uns vor Beginn die betreffenden Möbel, Räume oder Kartons. Ist bei einem Gegenstand noch nichts entschieden, klären wir seinen Verbleib vor der Räumung. Er ist dadurch noch nicht zur Entsorgung freigegeben. Zur Abstimmung über einen vollständigen Haushalt finden Sie mehr auf der Seite zur Haushaltsauflösung.

Muss ich Möbel vorher selbst abbauen?

Sie müssen Möbel nicht vorschnell selbst zerlegen. Zeigen Sie uns größere Möbel und feste Einbauten bei der Besichtigung. Wir klären, welcher Abbau für den Abtransport nötig ist und was in den Auftrag aufgenommen wird. Arbeiten an Elektro-, Gas- oder Wasseranschlüssen sind damit nicht automatisch vereinbart und müssen gesondert geklärt werden.

Können auch einzelne Zimmer oder ein Keller geräumt werden?

Ja. Es muss nicht immer eine ganze Wohnung oder ein vollständiger Haushalt sein. Teilen Sie uns mit, welche Räume oder Bereiche geräumt werden sollen und was darin stehen bleiben soll. Informationen zu solchen Vorhaben finden Sie auf unserer Seite zur Entrümpelung in Stuttgart.

Kann ich die Räumung für Angehörige oder aus der Ferne organisieren?

Die praktische Organisation kann über eine feste Kontaktperson erfolgen. Klären Sie vorab mit den Beteiligten, welche Dinge bleiben sollen und welche Bereiche zur Räumung freigegeben sind. Zugang und Schlüsselübergabe können wir mit einer Person vor Ort abstimmen. Wie Sie Hausratentscheidungen und Übernahmen gemeinsam vorbereiten, erläutert die Seite zur Haushaltsauflösung.

04

Entsorgung & Übergabe

Antworten zu Materialien, persönlichen Unterlagen und dem Abschluss.

Was passiert mit den geräumten Gegenständen?

Verwertbare Gegenstände prüfen wir auf eine mögliche Wertanrechnung. Zur Entsorgung nutzen wir regionale Wertstoffhöfe und arbeiten mit Containerunternehmen zusammen. Eine bestimmte Wiederverwendung oder einen Spendenweg vereinbaren wir nicht automatisch. Wenn Ihnen der Verbleib einzelner Dinge wichtig ist, sprechen Sie das bitte vor Beginn mit uns ab.

Was gilt für Farben, Chemikalien oder andere besondere Materialien?

Nennen Sie besondere Materialien schon bei der Anfrage und zeigen Sie sie uns bei der Besichtigung. Vor der Beauftragung prüfen wir, ob wir sie übernehmen können und welche gesonderte Entsorgung oder Vorbereitung nötig ist. Die Annahme aller Abfallarten ist damit nicht zugesagt. Besondere betriebliche Materialien gehören zusätzlich in die Planung Ihrer Betriebsauflösung.

Was mache ich mit vertraulichen Unterlagen und Datenträgern?

Legen Sie persönliche Dokumente, Akten, Computer und Speichermedien, die Sie behalten möchten, vorab getrennt und sicher ab. Sollen vertrauliche Unterlagen oder Datenträger entsorgt werden, klären Sie die Vorgehensweise ausdrücklich vor der Räumung mit uns. Eine gewöhnliche Räumung umfasst nicht automatisch eine zertifizierte Aktenvernichtung oder sichere Datenlöschung. Organisieren Sie notwendige Spezialleistungen gesondert.

Was bedeutet eine besenreine Übergabe?

Wir räumen die vereinbarten Bereiche, entfernen lose Reste und kehren die zugänglichen Bodenflächen. Ausdrücklich belassene Möbel oder Einbauten bleiben stehen. Besenrein umfasst keine Grundreinigung oder Renovierung und ersetzt nicht die Abnahme durch Vermieter oder Käufer. Bei der Übergabe prüfen wir mit Ihnen oder Ihrer vereinbarten Kontaktperson den beauftragten Räumungsumfang.

Sind Sie haftpflichtversichert?

Ja, für unsere Räumungsarbeiten besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Angaben zum Versicherer finden Sie im Impressum. Fragen zum Schutz für Ihr konkretes Vorhaben klären wir vor dem Auftrag persönlich; eine vollständige Deckung jedes denkbaren Schadens wird damit nicht zugesagt. Fällt Ihnen während oder nach der Räumung ein Schaden auf, melden Sie sich direkt bei uns. Objektadresse, Termin und ein Foto helfen, den Sachverhalt zu klären.

An wen wende ich mich bei Rückfragen nach der Räumung?

Auch nach der Übergabe erreichen Sie Jonas Werner oder Christian Strauß direkt. Nennen Sie uns die Objektadresse, den Termin und den betreffenden Raum oder Gegenstand. Ein Foto kann helfen, Ihr Anliegen einzuordnen. So können wir Ihre Rückfrage gezielt mit Ihnen besprechen.

PASSEND ZU IHREM VORHABEN

Sie möchten genauer planen?

Ablauf und Leistungsumfang finden Sie auf der passenden Leistungsseite.

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Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir beantworten Ihre Fragen und vereinbaren auf Wunsch eine kostenlose Besichtigung.