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RATGEBER VON STRAUSS & WERNER

Eine Wohnung nach einem Todesfall auflösen.

Zwischen persönlichen Erinnerungen und praktischen Aufgaben ist ein ruhiger Ablauf hilfreich. Hier finden Sie eine Reihenfolge für die Organisation – vom Sichern wichtiger Dinge bis zur vorbereiteten Wohnungsübergabe.

Strauß & Werner Haushaltsauflösungen · Stand: September 2026

MIT EINEM KLAREN ANFANG

Erst Zuständigkeit und Zugang klären

Bevor Möbel abgeholt oder Räume freigegeben werden, sollte feststehen, wer die Entscheidungen zum Haushalt treffen und die Räumung beauftragen darf. Stimmen Sie sich mit den beteiligten Personen ab. Wenn diese Frage noch offen ist, lassen Sie sie klären, bevor Gegenstände entfernt werden.

Für die praktische Vorbereitung hilft eine gemeinsame Kontaktperson. Sie sammelt Wünsche, hält Absprachen fest und koordiniert Schlüssel, Besichtigung und Termin. So kommen unterschiedliche Anweisungen nicht erst am Räumungstag zusammen.

  • Wer hat Zugang zur Wohnung und zu den Nebenräumen?
  • Welche Personen sollen bei der Auswahl persönlicher Gegenstände einbezogen werden?
  • Ist bereits ein Übergabetermin vereinbart oder muss er noch abgestimmt werden?
  • Wer kann bei Fragen zur Räumung kurzfristig erreicht werden?

Dieser Ratgeber behandelt die praktische Räumungsorganisation. Fragen zu Erbe, Vollmachten, Mietvertrag oder Fristen sollten Sie passend zu Ihrer Situation gesondert klären; daraus leiten wir keine Räumungsfreigabe ab.

ZEIT FÜR DAS, WAS BLEIBT

Unterlagen und Erinnerungsstücke zuerst sichern

Beginnen Sie mit Dingen, die später nicht ersetzt werden können: Fotos, Briefe, persönliche Dokumente, Schlüssel und Erinnerungsstücke. Legen Sie einen festen Platz außerhalb des zu räumenden Bereichs fest. Ein eindeutig beschrifteter Karton allein reicht nicht, wenn er zwischen freigegebenen Gegenständen stehen bleibt.

Drei Bereiche schaffen

  1. Bleibt bei der Familie: persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und ausgewählte Gegenstände separat aufbewahren.
  2. Entscheidung noch offen: Dinge kennzeichnen, über die noch gesprochen werden muss. Diese nicht zur Räumung freigeben.
  3. Kann geräumt werden: den vereinbarten Umfang erst nach der Abstimmung eindeutig festlegen.

Wenn mehrere Personen Möbel oder Gegenstände übernehmen möchten, hilft eine einfache Liste mit Gegenstand, Empfänger und Abholtermin. Fotos können die Abstimmung erleichtern. Vermeiden Sie, private Dokumente oder sensible Inhalte unnötig weiterzugeben.

Nebenräume nicht vergessen

Keller, Dachboden, Garage und Abstellflächen enthalten häufig zusätzliche Unterlagen oder persönliche Gegenstände. Gehen Sie diese Bereiche vor der Freigabe ebenfalls durch. Teilen Sie uns mit, wenn einzelne Schränke oder Räume noch nicht geräumt werden dürfen.

AUFGABEN BÜNDELN

Die Räumung mit einem Ansprechpartner planen

Für die Besichtigung sind die vollständigen Räume, die Etage, vorhandene Aufzüge und der Transportweg wichtig. Wenn Angehörige weiter entfernt wohnen, lassen sich viele Fragen zunächst telefonisch sammeln. Zugang, Schlüsselübergabe und die Erreichbarkeit am Termin stimmen wir persönlich ab.

Besprechen Sie bei der Begehung, welche Möbel bleiben, welche vorher abgeholt werden und welche Arbeiten zum Auftrag gehören. Eine vorhandene Küche oder fest eingebaute Möbel sollten ausdrücklich angesprochen werden. Auch ein voller Keller gehört in die Planung, wenn er mit geräumt werden soll.

Nach der kostenlosen Besichtigung erstellen wir für den vereinbarten Umfang ein Festpreisangebot. Worauf Sie beim Vergleich achten können, erläutert der Ratgeber zu den Kosten einer Haushaltsauflösung.

Abholungen und Räumung aufeinander abstimmen

Planen Sie vereinbarte private Abholungen möglichst vor der Räumung ein. Wenn ein Möbelstück doch nicht übernommen wird, informieren Sie uns rechtzeitig. Legen Sie fest, wer bei unklaren Gegenständen entscheiden kann, statt am Termin widersprüchliche Anweisungen zu geben.

DEN ABSCHLUSS VORBEREITEN

Räumung und Wohnungsübergabe getrennt abstimmen

Nach der Räumung prüfen Sie den vereinbarten Umfang: Sind alle freigegebenen Räume leer, wurden ausgenommene Gegenstände belassen und sind Nebenräume berücksichtigt? Vereinbaren Sie, wie diese Kontrolle erfolgt, wenn Sie nicht selbst vor Ort sein können.

Für eine anschließende Übergabe an Vermieter oder Verwaltung brauchen Sie eine eigene Terminabstimmung. Halten Sie Schlüssel und die dazu getroffenen Absprachen bereit. Welche weiteren Aufgaben sich aus Ihrem Mietverhältnis ergeben, sollte unabhängig vom Räumungsauftrag geklärt sein.

Die Checkliste zur Wohnungsauflösung hilft, offene Aufgaben zu sammeln und bereits erledigte Schritte abzuhaken.

Muss vor der Anfrage schon alles sortiert sein?

Nein. Für eine erste Besprechung genügt es, die Situation und den ungefähren Umfang zu schildern. Sagen Sie uns, wo Entscheidungen noch offen sind. Vor der tatsächlichen Räumung muss dann eindeutig feststehen, was entfernt werden darf.

Können auch nur einzelne Bereiche geräumt werden?

Besprechen Sie mit uns, welche Räume oder Gegenstände zum Auftrag gehören sollen. Eine klar abgegrenzte Teilräumung kann sinnvoll sein, wenn noch persönliche Dinge ausgewählt werden oder einzelne Möbel bleiben.

PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG

Die nächsten Schritte
gemeinsam klären.

Wenn Sie eine Haushalts- oder Wohnungsauflösung in Stuttgart und Umgebung planen, besprechen wir mit Ihnen Umfang, Zugang und einen passenden Termin.